Unsere Leistungen

Wir wissen, dass jedes Bauvorhaben einzigartig ist und dass es für unsere Kunden oft ein sehr wichtiger und emotionaler Schritt ist. Deshalb ist es uns eine Herzensangelegenheit, jedes Projekt individuell und mit viel Sorgfalt zu betreuen. Wir sind stolz darauf, dass wir so vielen Menschen geholfen haben, ihre Träume von einem eigenen Zuhause zu verwirklichen.

Leistungsphasen

Eine gründliche Grundlagenermittlung durchzuführen ist wichtig, bevor wir gemeinsam mit dem Entwurf eines Gebäudes oder einer Struktur beginnen. Die Grundlagenermittlung ist ein wichtiger erster Schritt in jedem Bauprojekt, da sie die Grundlage für alle folgenden Schritte bildet.

Die Grundlagenermittlung umfasst die Erfassung aller relevanten Informationen, die für das Projekt relevant sind. Dazu gehören beispielsweise Standortbedingungen, Nutzungsanforderungen, Budgetvorgaben und Baurechtliche Vorgaben. Je gründlicher die Grundlagenermittlung durchgeführt wird, desto besser können die Anforderungen und Wünsche  und die baurechtlichen Vorschriften in den Entwurf integriert werden.

Die Vorplanung umfasst in der Regel die ersten Schritte des Architekturprozesses, bei dem wir mit dem Kunden zusammenarbeiten, um die Anforderungen und Bedürfnisse des Projekts zu verstehen und zu definieren. Die Vorplanung ist in der Regel die erste Phase des Entwurfsprozesses.

In dieser Phase geht es darum, das Konzept in einen Entwurf zu überführen, der die Grundlage für die Ausführung des Projekts bildet. Die Entwurfsplanung umfasst in der Regel die folgenden Schritte:

  1. Ausarbeitung des Entwurfs: Wir arbeiten den Entwurf weiter aus, basierend auf den Ergebnissen der Vorplanung. Hierbei werden Aspekte wie Raumplanung, Gebäudehülle, Fassadengestaltung, Materialwahl, Ausstattung und Gebäudetechnik berücksichtigt.
  2. Erstellung von Entwurfsplänen: Wir erstellen Pläne und Zeichnungen, die die verschiedenen Aspekte des Entwurfs darstellen. Hierzu gehören Grundrisse, Schnitte und Ansichten.
  3. Kostenschätzung: Wir schätzen die Kosten des Projekts anhand des ausgearbeiteten Entwurfs und überprüfen, ob das Projekt innerhalb des vorgegebenen Budgets realisierbar ist.

An diesem Punkt wird der endgültige Bauauftrag konkretisiert, der über die Genehmigung des Projektes entscheidet. Hier gilt es, die vorherigen Schritte zu Ende zu gehen und einen genehmigungsfähigen Antrag aufzusetzen.

  1. Abstimmung mit Behörden: Wir stimmen den Entwurf mit den zuständigen Behörden ab und stellt sicher, dass das Projekt den geltenden Vorschriften und Bestimmungen entspricht.
  2. Erstellung und Einreichung von Bauantragsunterlagen: Wir erstellen die notwendigen Unterlagen für den Bauantrag, z.B. Baubeschreibungen, Pläne und Nachweise.
  3. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligte

Phase 5 der HOAI, Ausführungsplanung, vereint nach Definition die Erkenntnisse der vorangegangenen Phasen unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung.

Es werden detaillierte Pläne (Werkpläne) und verschiedene Details mit Materialbestimmung und Kenndaten erstellt, um bestimmte Detailpunkte besser planen zu können und unerwartete Probleme zu vermeiden. Der Detaillierungsgrad der Planunterlagen in der Ausführungsplanung ändert sich entsprechend.

Bevor es zur Vergabe der Bauleistungen kommt, oder Angebote eingeholt werden, muss es laut Leistungsphase 6 der HOAI im Zuge der Vorbereitung der Vergabe eine Mengenermittlung geben. Sie dient gemeinsam mit der Leistungsbeschreibung, der Aufstellung von Leistungsverzeichnissen, als
Grundlage der Beauftragung und werden als Ausschreibung an die Handwerksbetriebe versendet.

Anhand der Leistungsverzeichnisse findet außerdem eine Kostenkontrolle statt. Die aufgestellten Kosten werden mit den bisherigen geschätzten Kosten verglichen, um den geplanten Kostenrahmen im Blick zu behalten.

Die eingegangenen Angebote der Firmen werden sorgfältig überprüft und ein Preisspiegel erstellt. Teilweise sind Bietergespräche notwendig, um Preisverhandlungen zu führen oder die Deutung des Ausschreibungstextes zu besprechen. Anschließend entscheidet der Bauherr mit unserer Unterstützung, welche Firma den Zuschlag für sein Vorhaben bekommt. Die Vertragsunterlagen stellen wir für Sie zusammen.

Die Bauleitung ist eine der wichtigsten Phasen in der Architekturplanung und folgt auf die Entwurfsplanung. In dieser Phase geht es darum, den Bau des Projekts zu überwachen und sicherzustellen, dass die Planung und der Entwurf umgesetzt werden.

.Bauleitung Architekt in Werl

Die Bauleitung umfasst in der Regel die folgenden Schritte:

  1. Baubegleitung: Wir begleiten den Bau, überwachen die Einhaltung der Pläne und Vorgaben und koordinieren die an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  2. Kostenkontrolle: Wir überwachen die Kosten des Projekts und stellen sicher, dass das Projekt innerhalb des vorgegebenen Budgets realisiert wird.
  3. Rechnungsprüfung
  4. Abnahme: Wir führen die Abnahme des Projekts durch und stellen sicher, dass das Projekt den Vorgaben und Anforderungen entspricht.
  5. Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel

Zum Abschluss jedes Vorhabens werden alle notwendigen Unterlagen, wie beispielsweise Zeichnungen, Abnahmen, Formulare, Sicherheitsleistungen, Kosten und Rechnungen zusammengetragen und an dem Bauherrn übergeben.

Sollten nach Übergabe des Bauwerks Mängelansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist anfallen, werden diese durch uns fachlich bewertet. Falls notwendig, wird eine Objektbegehung durchgeführt, um die Mängel in Augenschein zu nehmen. Vor Ablauf der Verjährungsfristen wird außerdem eine separate Ortsbesichtigung durchgeführt, um eventuelle Mängel festzustellen und diesbezügliche Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen geltend zu machen.

Brüggemann-Werl   Tätigkeitsfelder

  • Neubau
  • Wohngebäude
  • Industrie-, / Gewerbebau
  • Nichtwohngebäude / Sonderbauten
  • Landwirtschaftliche Gebäude
  • Schlüsselfertigbau
  • Erschließungsmaßnahmen
  • denkmalgeschützte und historische Bauwerke
  • Umbau / Bestandsbau / Ausbau / Wiederaufbau
  • Modernisierung / Sanierung
  • barrierefreies Bauen

Brüggemann-Werl   Tätigkeitsschwerpunkte

Wir sind bauvorlageberechtigt für alle Baumaßnahmen!

Objektplanung und Beratung, Gebäudeentwurf (§33 HOAI), Nutzungsänderungen, Abgeschlossenheitsantrag, Gebäudeaufmaß und Dokumentation, Brandschutzplanung

Wir sind anerkannt als Qualifizierter Tragwerksplaner gemäß §54 Absatz 4 BauO NRW 2018!

Tragwerksplanung/Statik (Massivbau und Holzbau), Brandschutz (statisch-konstruktiv)

Wir sind anerkannt als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz!

Nachweise gemäß Gebäudeenergiegesetz 2023 (GEG 2023) für Wohn- und Nichtwohngebäude, Schallschutznachweise, Energieausweise, Durchführung von Feuchtigkeitsmessungen

Kalkulation, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung
Bauleitung, Oberbauleitung, Bereichsleitung, Technische Bearbeitung, Nachtragsmanagement, Technisches Controlling, Projektentwicklung

Beratung zu Förderprogrammen, Energiepass /-ausweis, KFW-Haus bis zum Passivhaus, wohngesundes Bauen

Wir sind anerkannt als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen!

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination